Fallmanagement
InReha begleitet und berät Versicherte der Deutschen Rentenversicherung individuell im Anschluss an ihren Aufenthalt in einer medizinischen oder psychsomatischen Rehaeinrichtung. Unser Fallmanagement unterstützt Patienten nach der Entlassung bei der Rückkehr in den Alltag und in das Berufsleben.
Gemeinsam mit den Patienten entwickeln wir ihre Ziele für die Zeit nach der Rehabilitation und finden gemeinsam mit ihnen Lösungen für die anstehenden Herausforderungen. Mit unserer Expertise und einem umfangreichen Netzwerk unterstützen bei allen Hürden und stehen beratend zur Seite.
Gern informieren wir Sie ausführlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.
Welche Unterstützung bietet InReha?
Wer kann das Fallmanagement-Angebot nutzen?
InReha begleitet Versicherte der Deutschen Rentenversicherungen Nord, Westfalen, Bund und KBS, wenn sie in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Westfalen wohnen und die entsprechende Indikation vorliegt (Stand 2024: DRV Nord - alle Indikationen; DRV Bund, DRV KBS und DRV Westfalen - Psychosomatik). Das Angebot ist freiwillig. Auf Grundlage der Verordnung der Reha-Klinik werden die Kosten getragen.
Wir unterstützen Ihre Patienten dabei, Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Rehabilitation im Alltag und im Berufsleben bzw. bei der Arbeitssuche umzusetzen.
Wir läuft die Begleitung durch das Fallmanagement ab?
Das Fallmanagement wird auf Basis Ihrer Empfehlung als Reha-Klinik eingeleitet. InReha führt das erste Gespräch in der Regel noch in der Klinik und bespricht bereits dort mit den Patienten das weitere Vorgehen. Die weitere Begleitung findet danach am Wohnort statt. Auf Wunsch kommen wir zu Patienten nach Hause.
Neben persönlichen Gesprächen können auch telefonische Kontakte mit den Patienten, deren Arbeitgebern, Angehörigen oder behandelnden Ärzten und Therapeuten zum Fallmanagement dazu gehören. Wir planen und organisieren mit den Patienten den weiteren Genesungsprozess. Bei Bedarf führen wir auch Gespräche im Betrieb oder helfen im Bewerbungsprozess und bei der Suche nach einer neuen Arbeit.
Wir vereinbaren den Patienten individuell so, wie Sie diese benötigen. Das Fallmanagement umfasst üblicherweise einen Zeitraum von 6 Monaten. In dieser Zeit können wir bis zu 15 Stunden Beratung anbieten. Bei Bedarf kann die Begleitung auf bis zu 30 Stunden verlängert werden. Alle Gespräche sind vertraulich. Nur mit schriftlichem Einverständnis sprechen wir mit Dritten.
Das Fallmanagement-Angebot nutzen
1. Fallmanagement verordnet bekommen
Sie als Arzt, Therapeut oder Sozialdienst Mitarbeiter entscheiden, ob das Fallmanagement für einen Patienten in Frage kommt. Der Sozialdienst Ihrer Reha-Einrichtung berät, in welchem Bundesland bzw. bei welcher Indikation Patienten dieses nutzen können.
2. Fallmanager über fallmanagersuche.de auswählen
Über unsere Web-App www.fallmanagersuche.de finden Sie als Mitarbeiter des Sozialdienstes Ihrer Rehabilitationseinrichtung in Sekundenschnelle einen regionalen InReha-Fallmanager in der Nähe des Wohnorts Ihres Patienten.
3. Bis zu 9 Monate durch einen Lotsen begleitet werden
Die Kosten für das Fallmanagement werden von der DRV getragen. In einem Zeitraum von bis zu 9 Monaten und maximal 30 Stunden kann InReha in diesem Rahmen individuelle Beratung und Begleitung anbieten.
Wobei hilft Fallmanagement?
Stufenweise Wiedereingliederung
Berufliches Eingliederungsmanagement
Auflösung des aktuellen Arbeitsverhältnisses
Anpassung des Arbeitsplatzes
Berufliche Neuorientierung
Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz
Unterstützung bei Antragstellungen
Wohnversorgung und Schuldenkonsolidierung
Bewerbungsvorbereitung/-training
Vorbereitung auf berufliche Reha-Maßnahmen
Gesundheitliche Versorgung am Wohnort
Suche nach Therapeuten und Fachärzten
Wohnversorgung und Schuldenkonsolidierung
Wer trägt die Kosten?
Die Begleitung durch InReha erhalten Patienten in Kostenträgerschaft einer Deutschen Rentenversicherung (Fallmanagement), Berufsgenossenschaft (Integrationsbegleitung), Unfallkasse, privaten Haftpflichtversicherung (Reha-Management) oder anderer Versicherer, ohne dass ihnen Kosten entstehen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, die InReha-Leistungen im Rahmen eines „Persönlichen Budgets“ nach § 29 SGB IX in Anspruch zu nehmen.
Sie haben noch Fragen?
Gern informieren wir Sie ausführlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Kontaktdaten.